Abwasserhausanschluss

Das öffentliche Leitungsnetz endet an der Grundstücksgrenze. Die Errichtung der Grundstücksentwässerungsanlage muss durch bzw. im Auftrag des Grundstückseigentümers erfolgen (§ 5 Abs. 3 Abwasserbeseitigungssatzung).

 

Abwasseranschlussbeitrag

Der Wasser- und Abwasserzweckverband Beeskow und Umland (WAZV) erhebt seit dem 01.07.2015 keine Abwasseranschlussbeiträge.
Bestandskräftige Bescheide behalten ihre Gültigkeit. Im Ergebnis dessen erhebt der WAZV unterschiedliche Abwassergebühren.
Bitte fragen Sie bei Grundstückskäufen den Verkäufer bzw. den WAZV, ob für das in Frage kommende Grundstück bereits ein Abwasseranschlussbeitrag entrichtet wurde.