Standrohrvermietung
Allgemeines zur Standrohrvermietung
Für bestimmte Zwecke wie zum Beispiel
- Baumaßnahmen
- Bewässerung von Grünanlagen
- Spülarbeiten
- Poolfüllung
ist es notwendig, Wasser direkt aus dem öffentlichen Netz ohne ortsfeste Anschlüsse zeitweise zu entnehmen. Dazu hält der Verband Standrohre mit Zählereinrichtungen vor, mit denen über vorhandene Hydranten im Trinkwassernetz des Verbandes Trinkwasser entnommen werden kann.
| Standrohrmiete | pro Tag | netto | inkl. 7% MWSt. |
|---|---|---|---|
| Qn 10 - MID Q3 16 | 1,08 EUR | 1,16 EUR | |
| Mengenpreis | je Kubikmeter: | 1,26 EUR | 1,35 EUR |
Kaution
Hierbei ist es notwendig, dass am Tage des Vertragsabschlusses und der Mitnahme des Standrohres ein Sicherheitsbetrag (Kaution) in Höhe von 1.000 EUR hinterlegt werden muss. Diese Kaution ist vorab per Überweisung an folgende Bankverbindung zu zahlen:
Kontoinhaber: WAZV Beeskow und Umland
Bank: DKB
IBAN: DE76 1203 0000 1005 4312 16
Verwendungszweck: Standrohrmiete
Die Kaution dient dem Verband als Sicherheit bei Verlust oder Beschädigung des Standrohres. Sie wird bei Rückgabe des Standrohres mit den entstandenen Kosten verrechnet. Der Restbetrag wird zurücküberwiesen. Der Mieter trägt die Verantwortung am Standrohr und alle damit verbundenen Kosten für Reparaturen oder Verluste. Erkennbare Schäden sind bei der Übergabe zu dokumentieren.
Bitte beachten!
- Die Vermietung der Standrohre erfolgt in der Geschäftsstelle zu den üblichen Sprechzeiten.
- Melden Sie den Bedarf bitte frühzeitig, mindestens aber 8 Tage im Voraus an.
- Sollte das Standrohr beschädigt zurückgegeben werden, hat der Mieter die Kosten der Reparatur zu tragen.