Der Zweckverband betreibt zur Trinkwasserversorgung 3 Wasserwerke im Verbandsgebiet. Die hohe Qualität des Trinkwassers zeugt zum einen von der guten Arbeit, die von den Mitarbeitern des Zweckverbandes geleistet wird. Ein anderer wesentlicher Aspekt an diesem Ergebnis geht auf das Konto der Natur. Aus dem weit verzweigten Netz an ergiebigen Grundwasserleitern zieht der Zweckverband mittels Brunnen aus Tiefen zwischen 40m bis 80m das kostbare Nass. Im Verbandsgebiet kommt ausschließlich natürlich gebildetes Grundwasser zum Einsatz. Geologisch bedingt haben die Wässer der einzelnen Wasserwerke unterschiedliche Inhaltsstoffe. Erkennbar ist dies zum Beispiel an den unterschiedlichen Wasserhärten (Übersicht Härte des Trinkwassers). Alle Grundwässer haben jedoch eines gemeinsam; gelöstes Eisen und Mangan. Aus diesem Grund wird dem Rohwasser Sauerstoff zugeführt. So gehen diese Stoffe Hydroxidverbindungen ein. Diese Verbindungen können über Filter einfach und ohne chemische Zusätze aus dem Rohwasser entfernt werden. Trinkwasser soll nicht geschmacklos sondern schmackhaft ein.
Um eine genaue Wasseranalyse einzusehen, nutzen Sie bitte den folgenden Link: Wasseranalyse aus Beeskow.
Hinweise zu der Trinkwasserbeitragsberechnung finden Sie in der Rubrik Beiträge.
Die vom Anschlussnehmer verbrauchte Trinkwassermenge wird mit Hilfe von einer Messeinrichtung = Wasserzähler festgestellt. In der obigen Abbildung ist ein Wasserzähler abgebildet, der im Zweckverband Beeskow verwendet wird und bei vielen Verbrauchern vorhanden sind. Auf der Grafik wird angezeigt, wo sich auf dem Wasserzähler der Zählerstand und die Seriennummer ablesen lassen.
Zum Schutz dieser Messeinrichtung sind im § 19, Absatz 3 der Trinkwasserversorgungssatzung Festlegungen getroffen worden. So ist der Anschlussnehmer verpflichtet, den Wasserzähler unter anderem vor Frost zu schützen. Kommt er seiner Pflicht nicht nach, so muss der Anschlussnehmer die Kosten für die Auswechselung des Frostzählers übernehmen.
Im § 3, Absatz 3 der Gebührensatzung fü leitungsgebundene Abwasserbeseitigung und § 6, Absatz 2 der Gebührensatzung zur Fäkalienentsorgung ist geregelt, dass sich der Anschlussnehmer zum Nachweis der Wassermengen, die nicht in die öffentliche Schmutzwasseranlage gelangen, einen zusätzlichen Wasserzähler installieren kann. Dieser Wasserzähler wird umgangssprachlich auch "Gartenwasserzähler" genannt.
Sollte festgestellt werden, dass der Wasserzähler nicht oder nicht richtig
funktioniert, kann eine Prüfung der Messeinrichtung verlangt werden
(§ 20 Trinkwasserversorgungssatzung).
Im folgenden ein Auszug aus dem § 20:
"Die Kosten der Prüfung fallen dem Zweckverband zur Last, falls die Abweichung
die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst dem Grundstückseigentümer."
Zur Abrechnung der verbrauchten Trinkwassermengen und eingeleiteten Abwassermengen hat sich der Zweckverband für eine Stichtagsabrechnung zum jeweils 31. Dezember entschieden. Sie bekommen in den Monaten November/Dezember eine Ablesekarte zugeschickt, auf der Sie den Wasserzählerstand und das Datum der Ablesung vermerken. Wir bitten Sie beim Ausfüllen darauf zu achten, die Zählerstände und das Ablesedatum deutlich zu schreiben.
Die Rücksendung der Ablesekarte ist für Sie kostenlos. Leider ist festzustellen, dass die Rücksendung der Ablesekarten immer noch nicht kontinuierlich erfolgt, so dass sich die Abrechnung bis April des darauf folgenden Jahres verzögert. Je kontinuierlicher die Ablesekarten bei uns eintreffen, desto zügiger kann von uns auch eine Abrechnung vorgenommen werden.
Sollten uns für die Abrechnung keine Zählerstände vorliegen, dann sind wir berechtigt eine Schätzung des Verbrauches auf der Grundlage der Vorjahres- abrechnung vorzunehmen (§ 7 Absatz 2 der Trinkwassergebührensatzung).
Alle 6 Jahre muss der Wasserzähler laut den eichrechtlichen Vorschriften durch
das Wasserversorgungsunternehmen
ausgewechselt werden. Der Anschlussnehmer erhält vom Wasserversorgungsunternehmen
eine Information zur eventuellen Terminvereinbarung beziehungsweise die Mitarbeiter melden
sich persönlich an.
Zur Durchführung der notwendigen Arbeiten ist die Montagefreiheit zu gewährleisten.
Unter der Telefonnummer: 03366/20256 oder 03366/24102
können Termine vereinbart werden. Gleichzeitig bitten wir Sie dafür zu sorgen,
dass der Raum um den Wasserzähler für die notwendigen Montagearbeiten frei
zugänglich ist (siehe
§ 19, Absatz 1 und 2 der Trinkwasserversorgungssatzung).
Um bei Havarien oder Reparaturarbeiten an der Trinkwasserhausanschlussleitung beziehungsweise zur Kennzeichnung von Löschwasserentnahmestellen die notwendigen Absperrvorrichtungen schnell und problemlos zu finden, werden Hinweisschilder an Gebäuden beziehungsweise an Gebäudeumgrenzungen angebracht. Für den Grundstückseigentümer besteht eine Duldungspflicht (siehe § 11 Abs. 1 Trinkwasserversorgungssatzung). Jeder Grundstückseigentümer gewährleistet somit für den Notfall, dass schnelle Hilfe garantiert werden kann.
Beim Bau eines Hauses ohne Keller muss bei der Herstellung der Bodenplatte auf folgende Punkte unbedingt geachtet werden:
Das Schutzrohr ist in der Betriebsstätte Wasser- und Abwasserzweckverbandes Beeskow, Kohlsdorfer Chaussee 1, abzuholen. Bei Nichtbeachtung dieser Richtlinien kann keine Verlegung der Trinkwasserhausanschlussleitung erfolgen! Erforderliche Nachbesserungen am Schutzrohr gehen zu Lasten des Grundstückseigentümers. Die einfachste Variante evtl. Komplikationen zu vermeiden, ist das Einfügen einer Aussparung in der Bodenplatte am geplanten Standort der Hauseinführung für Wasser, Gas usw. In diesem Falle entfällt die vorzeitige Verlegung des Schutzrohres und es kann bei der Verlegung der Wasserleitung optimal positioniert werden.