Die Berechnung des Anschlussbeitrages für Trinkwasser richtet sich nach der Grundstücksgröße (ausgewiesenes Bauland laut Abrundungs- u. Ergänzungssatzung) und der Anzahl der Vollgeschosse bei dem anzuschließenden Gebäude. Grundlage bildet die Trinkwasserversorgungssatzung und die Trinkwasserbeitragssatzung.
Beitragssatz (siehe § 3 der Trinkwasserbeitragssatzung) mit der Fläche (siehe § 4 Absatz 2 der Beitragssatzung) die nach dem entsprechenden Vom-Hundert-Satz vervielfältigt siehe § 4 Absatz 3 der Beitragssatzung) wurde, multipliziert zuzüglich Mehrwertsteuer.
... m² x 100 v. H. (1 Vollgeschoss) x 1,18 € + 7% MWSt. = Anschlussbeitrag
... m² x 140 v. H. (2 Vollgeschosse) x 1,18 € + 7% MWSt. = Anschlussbeitrag
... m² x 180 v. H. (3 Vollgeschosse) x 1,18 € + 7% MWSt. = Anschlussbeitrag
für jedes weitere Vollgeschoss + 40 v. H..
Notwendige Erneuerungen von Trinkwasserhausanschlussleitungen sind entsprechend der Hausanschlusskostenerstattungssatzung für die Trinkwasserversorgung zu finanzieren. Dazu erhält der Grundstückseigentümer ein Angebot über die entsprechende Leistung inklusive Material. Mit der unterschriebenen Auftragsbestätigung beauftragt der Grundstückseigentümer die auszuführenden Arbeiten.