Die Berechnung des Anschlussbeitrages für Abwasser richtet sich nach der Grundstücksgröße (ausgewiesenes Bauland laut Abrundungs- und Ergänzungssatzung) und der Anzahl der Vollgeschosse bei dem anzuschließenden Gebäude. Grundlage bilden die Abwasserbeseitigungssatzung und die Beitragssatzung für die leitungsgebundene Abwasserbeseitigung .
Beitragssatz (siehe § 3 der Beitragssatzung für leitungsgebundene Abwasserbeseitigung ) mit der Fläche (siehe § 4 Absatz 2 der Beitragssatzung ) die nach dem entsprechenden Von-Hundert-Satz vervielfältigt (siehe § 4 Absatz 3 der Beitragssatzung ) wurde, multipliziert.
... m² x 100 v. H. (1 Vollgeschoss) x 2,56 € = Anschlussbeitrag
... m² x 140 v. H. (2 Vollgeschosse) x 2,56 € = Anschlussbeitrag
... m² x 180 v. H. (3 Vollgeschosse) x 2,56 € = Anschlussbeitrag